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Perspektivenwechsel und neue Spielräume

Mit „Amoris laetitia“ rückt Papst Franziskus von der Lehrmeinung seiner Vorgänger ab: Durch eine zweite zivile Ehe laden sich die Gläubigen nicht zwangsläufig eine schwere Schuld auf. Der Papst plädiert für Gewissensentscheidung und Einzelfallprüfung.

Das nachsynodale Apostolische Schreiben "Amoris laetitia" über die Liebe in der Familie, mit dem Papst Franziskus die Ergebnisse der Bischofssynoden von 2014 und 2015 vorlegte, stellt die wichtigste Äußerung des universalkirchlichen Lehramtes zu Sexualität und Partnerschaft, Ehe und Familie seit dem Lehrschreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981 dar. Wie von einer päpstlichen Lehräußerung nicht anders zu erwarten, unterstreicht Papst Franziskus die Kontinuität zur Lehre seiner Vorgänger, indem er seine eigene Gedankenführung auf zahlreiche Zitate aus ihren Verlautbarungen stützt. Dennoch sind seine persönlichen Akzentsetzungen mehr als nur marginale Veränderungen. Vielmehr lässt Franziskus von Anfang an seine persönliche Skepsis gegenüber der Anwendung genereller Regelungen auf komplexe seelsorgerliche Situationen und ein zu großes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit einer deduktiven Methode erkennen, die aus allgemeinen Wahrheiten weitreichende Schlussfolgerungen für jede Einzelsituation ableitet (Nr. 2). Ausdrücklich anerkennt er, dass die notwendige Einheit in Lehre und Praxis der Kirche kein Hindernis dafür ist, dass "verschiedene Interpretationen einiger Aspekte der Lehre oder einiger Schlussfolgerungen, die aus ihr gezogen werden, weiterbestehen" (Nr. 3).

Selbstkritisch gesteht der Papst ein, dass die kirchliche Verkündigung oft durch eine übertriebene Idealisierung der Ehe gekennzeichnet war und ein "Stereotyp der Idealfamilie" zeichnete, das für die Gläubigen keine Hilfestellung bedeutete, sondern sie überforderte. Stattdessen fordert er einen Perspektivenwechsel, eine geänderte Blickrichtung lehramtlicher Aussagen zu Ehe und Familie, die der realen Situation vieler Familien gerecht wird und die Schwierigkeiten ernst nimmt, die das Zusammenleben von Ehepartnern und Eltern und Kindern prägen. Die Forderung nach einer einladenden Pastoral, die nicht verurteilt, sondern dazu ermutigt, auch in unvollkommenen Situationen nach angemessenen Lösungswegen zu suchen, erfordert eine differenzierte Analyse der kulturellen Rahmenbedingungen und des gesellschaftlichen Kontextes, der auf das Leben der Familien einwirkt. Statt einer pessimistischen Verfallsdiagnose der Moderne zu folgen, die in strukturellen Phänomenen wie der wachsenden Individualisierung, der stärkeren Betonung der affektiven Gefühlskomponente in der Liebe sowie der Hochschätzung persönlicher Authentizität nur eine Gefährdung von Ehe und Familie beklagt, anerkennt der Papst den positiven Wert dieser Entwicklungen, bevor er ihre Ambivalenzen aufzeigt (vgl. Nr. 32-34). Insbesondere sieht er, wie bereits das Konzil, in der weltweiten Forderung nach einer gleichberechtigten Anerkennung von Frauen ein Werk des Heiligen Geistes (Nr. 54). Der in kirchlichen Kreisen verbreiteten Polemik gegen eine ausufernde Gender-Ideologie setzt er die Forderung entgegen, Sex und Gender, die körperlich-biologische und die kulturell vermittelte Komponente der Geschlechtszugehörigkeit, zu unterscheiden, aber nicht zu trennen (vgl. Nr. 56 und 286).

Der Papst beschreibt die harte Realität von Familien

Zur schonungslosen Situationsanalyse, mit der das Lehrschreiben die geforderte Abkehr von einer idealisierenden Wesensschau der Familie illustriert, gehört die harte gesellschaftliche Gegenrealität, die das Leben von Partnerschaften und Familien in vielen Teilen der Welt vor härteste Belastungsproben stellt. Die drastische Sprache, in der das Lehrschreiben die Lage von weltweit 60 Millionen Flüchtlingen und Migrant(inn)en beschreibt, sexuellen Missbrauch und Gewalt gegen Frauen (auch in der Form der Genitalverstümmelung) und die schädlichen Wirkungen von Drogenkonsum und Alkoholismus aufzeigt, dokumentiert die größere Realitätsnähe, die Franziskus von kirchlichen Aussagen zur Lebensführung der Gläubigen fordert. Kirchliche Stellungnahmen dürfen sich nicht auf deklamatorische Wahrheiten oder gar Verurteilungen beschränken, vielmehr muss es ihr Ziel sein, das persönliche Unterscheidungsvermögen der Gläubigen zu stärken, damit sie auch in den Herausforderungen des Lebens, in denen schematische Antworten versagen und illusionäre Sicherheiten zerbrechen, eine ihrem Wohlergehen zuträgliche Lösung finden. "Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen" (Nr. 37). Der Stilwandel kirchlicher Verkündigung, dem der Papst das Wort redet, kommt auch darin zum Ausdruck, dass er sich nicht nur auf lehramtsinterne Belegstellen, also auf Zitate früherer Päpste, stützt, sondern seine Gedanken häufig durch literarische Reminiszenzen und persönliche Lektüreerinnerungen unterbricht. So findet sich neben einem Zitat von Martin Luther King auch ein Gedicht des argentinischen Poeten Mario Benedetti (vgl. Nr. 181).

Wie Ehe gelingt und was sie gefährdet

Das Herzstück des gesamten Rundschreibens, in dem Papst Franziskus in positiver Darlegung seine Sichtweise der ehelichen Liebe und ihrer Aufgaben in der Familie vorstellt, folgt dem Duktus einer bibeltheologischen Auslegung des Hohelieds der Liebe aus dem ersten Korintherbrief. Im Stil einer meditativen Assoziationskette zeigt der Papst Grundvoraussetzungen für das Gelingen der ehelichen Liebe und Gefährdungen im Alltag auf, denen die Eheleute mit besonderer Wachsamkeit begegnen sollen, um derartige Gefahrensignale schon frühzeitig identifizieren zu können. Die Ratschläge, die der Papst aufgrund seiner persönlichen Lebenserfahrung und unter Berufung auf anerkannte Ergebnisse der Psychologie, der Sexualwissenschaft und der Familiensoziologie gibt, gewinnen über weite Strecken eine sehr persönliche Note. Sie zeigen den Papst in seiner Funktion als Seelsorger, der unmittelbar zu jungen Menschen spricht, die sich auf dem Weg zur Ehe befinden, oder älteren Paaren rückblickend den
Sinn der Herausforderungen und Krisen erschließt, die sie miteinander bestanden haben. Wer von päpstlichen Lehräußerungen zu Ehe und Familie höchste doktrinale Präzision und eine lückenlose Auflistung aller unbedingt zu vermeidenden sündhaften Handlungen und Irrtümer erwartet, wird in diesen Passagen nur eine Art lyrischer Begleitmusik zu normativen Kernaussagen entdecken.

Einige der persönlichen Ratschläge zur Gestaltung des gemeinsamen Lebens in der Ehe, die der Papst in seine Auslegung des Hoheliedes einfließen lässt, seien hier aufgelistet:

"Nicht im Streit einschlafen! Nie darf der Tag der Familie enden, ohne Frieden zu schließen" (Nr. 104). Um den anderen vergeben zu können, muss man sich auch selbst vergeben (Nr. 107). Die Erfolge des anderen und der Kinder neidlos anerkennen: "Die Familie muss immer der Ort sein, von dem jemand, der etwas Gutes im Leben erreicht hat, weiß, dass man es dort mit ihm feiern wird" (Nr. 110). Negative Charaktereigenschaften und Schlechtes, das man am Ehepartner oder an Familienmitgliedern bemerkt, nicht nach außen tragen (Nr. 112). Sexuelle Bedürfnisse - die eigenen und die des Partners - anerkennen und annehmen; die erotische Liebe ist nicht nur Mittel zur Befriedigung, sondern eine "zwischenmenschliche Sprache", die den anderen ernst nimmt (Nr. 151), ein "wunderbares Geschenk Gottes für seine Geschöpfe" (Nr. 150).

Mit klaren Worten distanziert sich der Papst von allen Spielarten eines männlichen Macho-Verhaltens, die in einer patriarchalischen Kultur akzeptabel schienen. Die sexuelle Vereinigung muss in gegenseitiger Freiheit erfolgen und darf nicht auf eine eheliche Pflichtleistung der Frau reduziert werden. Ein dem Partner aufgenötigter Verkehr kann nicht als "wahrer Akt der Liebe" gelten (Nr. 154). Es fördert das Grundvertrauen in der Ehe, wenn die Partner sich gegenseitig Freiheit einräumen und einander nicht nachschnüffeln (Nr. 115).

Wenn die körperliche Gestalt des Partners ihre physische Erscheinungsform verändert, bleibt sie dennoch der leibliche Ausdruck der Person, der ich Liebe versprochen habe (Nr. 164); es gilt, sich die Freude der Liebe zu bewahren, auch wenn ihre erotischen Ausdrucksformen sich wandeln (Nr. 126). Zu den täglichen Gesten der Zärtlichkeit gehören auch das Sich-Anschauen beim Gespräch und der liebevolle, würdigende Blick, in dem sich die Anerkennung des anderen zeigt (Nr. 128).
Drei Schlüsselworte sollen den täglichen Dialog in den kleinen Dingen begleiten: Darf ich? Danke! Entschuldige! Bewusstes Schweigen dagegen tötet die Liebe. Es darf niemals zur Waffe werden, die dem anderen die Last seines Fehlverhaltens nicht abzunehmen bereit ist (Nr. 133).

Der Papst unterstreicht die je eigenen Aufgaben und Rollen, die Mutter und Vater in der Familie zukommen. In ihrer Liebe und gegenüber ihren Kindern sind sie "je eigene Figuren", auch wenn sie ihre flexiblen Rollen in gleichberechtigter Anerkennung aushandeln müssen (Nr. 173-176). Die positive Würdigung der Anliegen des Feminismus darf die Wertschätzung der mütterlichen Qualitäten der Frau nicht untergraben. Ebenso erfährt die Rolle der Väter eine positive Wertschätzung. Sie sollen in der Familie präsent sein, aber nicht kontrollieren (Nr. 172 und 177).

Wiederverheiratete Geschiedene: differenziert antworten

In der Frage einer möglichen Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zum Kommunionempfang, die auf der Bischofssynode selbst zu kontroversen Debatten geführt hatte, weist Papst Franziskus einen Weg, der auf der Kompromisslinie liegt, die während der Synodenberatungen im deutschen Sprachzirkel gefunden wurde. Grundlegend dafür ist die Mahnung zur Unterscheidung komplexer Situationen, die einer differenzierten seelsorglichen Antwort bedürfen, damit die Betroffenen Gottes Barmherzigkeit erfahren können (vgl. Nr. 297-299). Die Aufforderung zur rechten Unterscheidung komplexer Lebenssituationen, die an eine lange Tradition des geistlichen Lebens anknüpft, ist vor dem Hintergrund der Gegenüberstellung zweier verschiedener Logiken des pastoralen Handelns zu sehen, die die gesamte Geschichte der Kirche durchziehen: einer Logik der Ausgrenzung und einer Logik der Eingliederung. Der einzig gültige Weg der Kirche, die in ihrem Handeln Gottes Barmherzigkeit widerspiegeln soll, ist die "Logik der Integration" und der Wiedereingliederung (Nr. 297). Die zahlreichen Zitate von Johannes Paul II. und Benedikt XVI., die den Anspruch lehrmäßiger Kontinuität zu seinen Vorgängern unterstreichen, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Franziskus im entscheidenden Punkt von ihnen abweicht. Während seine beiden Vorgänger das Leben in einer zivilen Zweitehe als einen fortdauernden Zustand objektiv schwerer Schuld ansahen, der nach dem Willen Jesu zwingend die Sanktion des Kommunionausschlusses zu Lebzeiten des ersten Partners nach sich zieht, wobei die Kirche überhaupt keine Kompetenz habe, von dieser Praxis abzuweichen, soll nun die Suche nach einer angemessenen Regelung im Einzelfall treten, die den Betroffenen und den besonderen Umständen ihrer Lebenssituation gerecht wird (vgl. Nr. 298). Ausdrücklich weist Franziskus die Prämisse der Argumentation seiner Vorgänger zurück, die in der Annahme bestand, dass alle Gläubigen, die sich aufgrund ihrer zweiten zivilen Eheschließung in einer irregulären Situation befinden, eo ipso eine objektiv schwere Schuld auf sich laden, die sie von den Sakramenten ausschließt. Gemäß dem Perspektivenwechsel, den Papst Franziskus durch seine Aufforderung zur rechten Unterscheidung jeder Einzelsituation fordert, ist es "nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heilig machende Gnade verloren haben" (Nr. 301). Damit entfällt aber auch die Prämisse, unter der die Sanktion des Ausschlusses von den Sakramenten als einzig mögliche Reaktion der Kirche auf das Vorliegen derartiger Situationen gelten konnte.

Der Perspektivenwechsel ist theologisch begründet

Franziskus nimmt für seine Sichtweise in Anspruch, dass sie auf einer soliden moraltheologischen Basis steht. Insbesondere beruft er sich auf die thomanische Lehre von den Umständen einer Handlung, die bei der Anwendung einer Norm Berücksichtigung finden müssen. Daher kann es sein, dass dieselbe Norm im Blick auf verschiedene Einzelsituationen zu unterschiedlichen praktischen Schlussfolgerungen führt. In praktischen Urteilen herrscht nämlich nur auf einer allgemeinen Prinzipienebene ein und dieselbe für alle Fälle gültige Wahrheit und Richtigkeit, während die praktische Vernunft, je mehr sie zur Beurteilung des Konkreten hinabsteigt, einen breiteren Spielraum legitimer Lösungsmöglichkeiten besitzt, deren Richtigkeit nicht für alle Fälle dieselbe ist (vgl. Nr. 304 und 305 unter Berufung auf Thomas von Aquin, Summa theologica I-II 94,4). Mit deutlichen Worten weist Franziskus den Verdacht zurück, eine um Einzelfall­gerechtigkeit bemühte Unterscheidung, die verschiedene Lösungswege und Ausnahmen von einer allgemeinen Norm zulässt, führe zwangsläufig zu einer Doppelmoral, die das Ansehen der Kirche untergräbt (Nr. 300). Er unterstreicht das Recht und die Pflicht zur sorgfältigen Unterscheidung von Einzelsituationen durch den expliziten Hinweis, dass die angemessene, im Gespräch mit einem Priester zu ermittelnde Reaktion der Kirche darin bestehen kann, dass sie den Betreffenden die "Hilfe der Sakramente" anbietet, ohne dass dieser Weg in den Rang einer allgemeinen Sondernorm erhoben wird (vgl. Nr. 300 und 305, Anm. 351). Der Verzicht auf eine neue generelle gesetzliche Regelung ist nicht Ausdruck einer Unentschlossenheit oder übergroßer Ängstlichkeit, sondern eine folgerichtige Konsequenz der Aufforderung zur pastoralen Unterscheidung. Wer die Notwendigkeit des Eingehens auf die individuellen Umstände jeder Einzelsituation anerkennt, muss auch damit rechnen, dass "die Konsequenzen oder Wirkungen einer Norm nicht notwendig immer dieselben sein müssen" (Nr. 300).

Moralische Gesetze nicht wie Felsblöcke werfen

Mit markanten Worten weist Franziskus abschließend darauf hin, warum die Logik der Ausgrenzung und Verurteilung nicht länger den Weg der Kirche bestimmen darf. Sie soll moralische Gesetze nicht wie Felsblöcke auf Menschen werfen, die einem Ideal nicht in allem entsprechen, sondern sie dazu einladen, auf dem Weg der Liebe, der via caritatis, die Schritte weiterzugehen, die sie in ihrem Gewissen als jetzt mögliche Antwort auf den Ruf Gottes erkennen (Nr. 303 und 305). Selbstkritisch gesteht Franziskus im Blick auf die bisherige Lehre und Praxis der Kirche ein: "Wir stellen der Barmherzigkeit so viele Bedingungen, dass wir sie gleichsam aushöhlen und sie um ihren konkreten Sinn und ihre reale Bedeutung bringen, und das ist die übelste Weise, das Evangelium zu verflüssigen" (Nr. 311). Die Wucht der Sprache verrät das eigentliche geistliche Vermächtnis, das Papst Franziskus seiner Kirche ins Stammbuch schreiben möchte.

Die Ortskirche kann prüfen und entscheiden

Was bedeutet das Apostolische Schreiben "Amoris laetitia" für die einzelnen Ortskirchen? Die Prinzipien Einzelfallprüfung im Forum internum, persönliche Gewissensverantwortung der Betroffenen und Stärkung der ortskirchlichen Verantwortung waren die Leitgedanken des Lösungsweges, den die oberrheinischen Bischöfe im Jahr 1993 in ihrem gemeinsamen Hirtenwort "Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen" vorschlugen und den die pastorale Handreichung des Seelsorgeamts der Erzdiözese Freiburg im Jahr 2014 konkretisierte. Diese damals von der ­Glaubenskongregation als unannehmbar zurückgewiesenen Vorschläge finden durch die neue lehramtliche Entwicklung, die sich in den Überlegungen von "Amoris laetitia" niederschlägt, im Nachhinein eine Ermutigung und Unterstützung. Diese in ortskirchlicher Verantwortung eingeschlagenen pastoralen Wege verletzen nicht die notwenige Einheit kirchlicher Lehre und Praxis, sondern sie sind mögliche, theologisch verantwortbare und innerhalb der Weltkirche legitime Lösungen, denen niemand die Anerkennung versagen darf. Zu Recht wird das päpstliche Rundschreiben von vielen, die diesen Weg gegen hartnäckige Widerstände vertraten und theologisch verteidigten, als eine nachträgliche Bestätigung empfunden.

Autor/in:

  • Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
Zuletzt geändert am:
  • 21.04.2016
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