Integration heißt: Rechtliche Barrieren abbauen
Menschenrechte schützen, Vertrauen bewahren
Zuwanderungsregelungen stehen in einem weiten Ermessen der Staaten, müssen aber auch die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund beachten. Das gilt insbesondere für den Flüchtlingsschutz und für den Schutz von Ehe und Familie. So darf beispielsweise das Vertrauen, das Spätaussiedler(innen) auf die politische Zusicherung der Übersiedlungsmöglichkeit nach Deutschland im Familienverbund gesetzt haben, nicht durch immer restriktivere Regelungen konterkariert werden.
Integratives Recht schaffen
Integration bedeutet Teilhabe nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Auf der Basis eines Ausländerrechts, das vorrangig auf Zuwanderungsbegrenzung setzt und das Ausländer(innen) zu Objekten der Überwachung und des Sicherheitsrechts macht, kann Integration nicht gelingen. Im deutschen Rechtsystem muss vielmehr deutlich werden, dass sie gleichwertige Träger (nicht nur) von Menschenrechten sind.
Flüchtlinge schützen
Unbedingt zu achten sind das Asylrecht und die Verpflichtungen des Flüchtlingsschutzes. Dazu gehört eine angemessene Versorgung von besonders schutzbedürftigen Menschen mit psychosozialen und therapeutischen Hilfen. Weiter ist es ein Gebot der Menschenwürde, befristete Arbeitsverbote, die Residenzpflicht sowie die reduzierten Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetztes abzuschaffen
