Flüchtling
Als Flüchtling werden im allgemeinen Sprachgebrauch alle Personen bezeichnet, die vor irgendetwas fliehen. Das Flüchtlingsrecht definiert Flüchtlinge als Menschen, die wegen ihrer Religion, Staatsangehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Die Bezeichnung „Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention” erhalten diese Personen im Anschluss an ein positives Asylverfahren.
In Deutschland gibt es für politisch Verfolgte nicht nur den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch das Asylrecht nach dem Grundgesetz. Personen, die Asyl erhalten, werden als Asylberechtigte bezeichnet.
Beide Gruppen genießen Schutz auf der Basis nationaler Rechtsvorschriften und internationaler Bestimmungen. Personen, die vor einem (Bürger)Krieg fliehen, erhalten subsidiären Schutz. Neben den genannten Schutzformen gibt es noch weitere wie z. B Resettlement oder Kontingentflüchtlinge.