Resettlement
Die meisten Flüchtlinge suchen zunächst in den Nachbarstaaten Schutz. Nur ein kleiner Teil macht sich auf die gefährliche Reise in die entfernteren Staaten der Europäischen Union, um dort ein Asylgesuch zu stellen. Eine sichere Versorgung und dauerhafte Perspektive ist für viele Flüchtlinge in den Nachbarstaaten ihres Heimatlandes nicht immer gewährleistet. Resettlement, auch Neuansiedlung genannt, ermöglicht besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise aus einem Erstaufnahmeland in einen zu ihrer Aufnahme bereiten Drittstaat. Dieser bietet den Personen eine dauerhafte Bleibeperspektive und Schutz (in Deutschland nach § 23 Abs. 4 AufenthG). Das Resettlementverfahren richtet sich an bereits vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge. UNHCR hat für die Auswahl der für ein Resettlementverfahren in Betracht kommenden Flüchtlinge spezifische Kriterien entwickelt.