Glossar: Migration
Kontingentflüchtlinge
Unabhängig von einem Asylverfahren entscheidet die Bundesregierung in besonderen Fällen, Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen. In den letzten Jahren gab es zum Beispiel Kontingente für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Kontingentflüchtlinge unterliegen nicht den normalen Zugangsbeschränkungen von Asylbewerbern. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten direkt eine Aufenthaltserlaubnis.