Einreise und Aufenthalt
Die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt hier sind für Ausländer(innen) möglich, wenn sie dafür eine ausdrückliche Erlaubnis haben. Bei EU-Bürger(inne)n ist dies automatisch gegeben (Freizügigkeitsrecht). Für viele andere Staaten ist eine visumsfreie Einreise nach Deutschland für max. 90 Tage im Halbjahr möglich. Andere Ausländer(innen) benötigen in Deutschland in der Regel ein Visum. Wer länger hier leben oder arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungserlaubnis.
Derzeit gibt es mehr als 70 unterschiedliche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum, Blaue Karte etc.). Die Aufenthaltstitel werden aus verschiedenen Gründen (z.B. Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründe) erteilt. Sie sind mit unterschiedlichen Rechten verbunden. Für Staatsangehörige der Türkei und deren Familienangehörigen gelten besondere Regelungen. Das Assoziationsratsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei sichert ihnen mehr Rechte zu als andere Ausländern.
Als Beleg für das Aufenthaltsrecht dient ein Aufenthaltsdokument. Ohne den Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist der Aufenthalt illegal. Ansprechpartner bei Fragen nach der Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt sind vor der Einreise die deutsche Botschaft im Herkunftsland und die Ausländerbehörden in Deutschland. Über Voraussetzungen für die Einreise, Visum und einen dauerhaften Aufenthalt sowie das damit verbundene Verfahren sollten Interessierte möglichst vorab genaue Auskünfte einholen.