Freizügigkeitsrecht
Unionsbürger haben in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Recht auf Freizügigkeit. Das heißt, sie dürfen in andere EU-Staaten reisen und sich dort niederlassen. Das Freizügigkeitsrecht gilt für drei Monate voraussetzungslos. Danach besteht es zum Zweck der Arbeitssuche und der Erwerbstätigkeit oder wenn EU-Bürger(innen) über ausreichend Existenzmittel und eine Krankenversicherung verfügen.
setzte Die EU-rechtlichen Vorgaben über die Einreise und den Aufenthalt von Staatsbürgern anderer EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht sind im Freizügigkeitsgesetz/EU umgesetzt bzw. zusammengefasst.
Unterstützung bei migrationsspezifischen Fragen erhalten nach Deutschland zugezogene EU-Bürger(innen) bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.