Helfen Sie über Ihren Tod hinaus mit Testament oder Vermächtnis
Wenn Sie bei Ihrem Erbe die Arbeit der Caritas berücksichtigen wollen, unterstützen Sie über Ihren Tod hinaus Anliegen, die Ihnen wichtig sind: das sozialpolitische Engagement der Caritas in Deutschland und eine nachhaltige Hilfe für Menschen in Not. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Erbrecht und zur Testamentsgestaltung.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Vielleicht wollen Sie eine Ihnen nahe stehende Person besonders bedenken oder Sie möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Wozu ein Testament?'
Wenn Sie kein Testament machen, Ihr Testament ungültig oder nicht auffindbar ist, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Wichtig zu wissen: die gesetzliche Regelung kann keine Rücksicht darauf nehmen, wer Ihnen sehr nahesteht.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Die gesetzliche Erbfolge'
Wenn Sie ein Testament abfassen, können Sie zwischen dem privaten (handschriftlichen, eigenhändigen) Testament und dem notariellen (öffentlichen) Testament wählen. Damit Ihr Testament rechtskräftig wird, müssen Sie auf einige Punkte achten.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Formen des Testaments'
Es kann viele Gründe geben, weshalb Sie Ihr Testament ändern wollen. Wenn eine Änderung notwendig ist, können Sie jederzeit ein neues Testament machen. Am sichersten ist es, wenn Sie das bisherige Testament danach vernichten.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Änderung und Widerruf des Testaments'
In Ihrem Testament müssen Sie klar benennen, wen Sie als Erben einsetzen möchten. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen. Der im Testament genannte Erbe wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Möglichkeiten des Vererbens'
Manchmal kann es sinnvoll sein, den Nachlass durch einen Testamentsvollstrecker abzuwickeln, beispielsweise bei großen Erbengemeinschaften. Falls Sie einen Testamentsvollstrecker wünschen, müssen Sie dies in Ihrem Testament anordnen.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Testamentsvollstreckung'
Wenn Sie Wünsche bzgl. Ihrer Bestattung haben, bspw. ob Sie eine Feuer- oder eine Erdbestattung möchten oder an welchem Ort das Grab sein sollte, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Angehörigen zu reden und Ihre Wünsche zu dokumentieren. Am besten in einem separaten Dokument, denn das Testament wird oft erst nach der Bestattung eröffnet.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Regelung zu Bestattung und Trauerfeier'
Vermächtnisse und Erbschaften zugunsten von Caritas international sind ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Projektarbeit. Uns ist bewusst, dass eine testamentarische Begünstigung ein besonderes Vertrauen in unsere Arbeit voraussetzt.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Nach meinem Tod baue ich einen Brunnen'