Damit eine Geldstrafe nicht ins Gefängnis führt
Kann die Geldstrafe nicht gezahlt werden droht ersatzweise ein GefägnisaufenthaltUlmer Echo
Bedrohlich ragen Gitterstäbe ins Bild. Darunter steht in großen Buchstaben: "Geldstrafe? Ladung zum Haftantritt? Wir helfen Ihnen eine Haftstrafe zu verhindern." Dieser Handzettel liegt in Niedersachsen jeder Ladung zum Haftantritt bei - als Hinweis auf eine letzte Chance.
Urteil, Mahnung, Gefängnis
Vor allem Menschen mit geringem Einkommen sind mit der Bezahlung einer Geldstrafe überfordert. Sie sind sowieso knapp bei Kasse und warten oft erst mal ab. Bald landen die ersten Mahnungen im Briefkasten. Wer auch diese ignoriert, muss ersatzweise ins Gefängnis - auch wenn das Gericht diese Form der Strafe gar nicht vorgesehen hatte. Doch die negativen Folgen des Freiheitsentzugs für die Familie, das soziale Umfeld und den Beruf müssen nicht sein. Neben der Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit, kann die Strafe auch auf Raten bezahlt werden. Ansprechpartner für diese Umwandlungen sind die Rechtspflegerinnen oder -pfleger beim Gericht. Mehr zum Thema Ersatzfreiheitsstrafe erfahren Sie im folgenden Video-Interview mit Nicole Bögelein, Soziologin an der Universität Köln.