Unterstützung pflegender Angehöriger
Kann ich die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen?
Etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Meistens kümmern sich Angehörige um sie. Zunehmend übernehmen auch andere Pflegepersonen, zum Beispiel Nachbarn oder Freunde, die Pflege.
Im Pflegeversicherungsgesetz ist der Begriff der Pflegeperson weit gefasst. Gemeint sind Menschen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das ist keine einfache Angelegenheit. Viele pflegende Angehörige sind darauf nicht vorbereitet und stehen der Aufgabe hilflos gegenüber. Sie wissen oft nicht, was auf sie zukommt. Die Pflege kann unterschiedlich verlaufen und es ist meist nicht abzusehen, wie lange sie andauert. Daher sollten Pflegende immer wieder sorgfältig prüfen, ob die Pflegesituation sie nicht überfordert.
Um die Pflege zu erleichtern, können pflegende Angehörige und andere interessierte Personen wichtige Kenntnisse und Techniken in einem Pflegekurs erlernen. Neben Informationen zur Pflege und zum Gebrauch von Hilfsmitteln bekommen sie dort auch Hinweise über Krankheitsbilder, zum Beispiel den Umgang mit Demenz. Zudem erfahren sie, wie sie Belastungen durch die Pflegesituation vorbeugen und mit Überforderung umgehen können. Pflegekassen müssen die Schulungskurse selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen kostenlos anbieten. Es ist auch möglich, eine Pflegeschulung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen in Anspruch zu nehmen.
Auskünfte erteilen die Pflegekassen oder die Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).
Ich pflege meinen Angehörigen zu Hause und schaffe es kaum noch allein. Welche Möglichkeiten zur Entlastung gibt es?
Die Unterstützung und Förderung der Pflege durch Angehörige und andere Pflegepersonen hat eine hohe Bedeutung für die Sicherstellung der häuslichen Pflege. Zur Entlastung sieht die Pflegeversicherung einige Leistungen vor, die von Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. So kann es zum Beispiel bereits entlastend sein, wenn bestimmte Aufgaben an einen Pflegedienst übertragen werden.
Weitere Leistungen, die auch der Entlastung pflegender Angehöriger dienen, finden Sie in unserem Ratgeber "Grundleistungen der Pflegeversicherung". Für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen Leistungen entstehen, haben Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, Anspruch auf einen pauschalen Entlastungsbetrag. Auch Kurzzeitpflege oder teilstationäre Pflege kommen in Betracht.
Was ist ein Pflegeberatungseinsatz und wer bezahlt das?
Wer pflegebedürftig ist und ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad viertel- oder halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer anerkannten Beratungsstelle in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu beraten und zu unterstützen. Die Kosten für den Einsatz werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, zum Beispiel bei Pflegegrad 1, oder Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können freiwillig halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Ich pflege meinen Mann und brauche dringend Erholung von der Pflege. Er kommt aber alleine nicht zu recht. Was soll ich tun?
Wenn Sie wegen einer Krankheit, eines Erholungsurlaubes oder aus anderen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht weiterführen können, übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine notwendige Verhinderungspflege oder für eine Kurzzeitpflege. Dafür steht jeweils ein bestimmter Jahresbetrag zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten zur Erholung oder Entlastung pflegender Angehöriger sind zum Beispiel die Angebote derteilstationären Tages- und Nachtpflege.
Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?
Für pflegende Angehörige, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung versorgen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Versichert werden nur Pflegende, die Personen mit mindestens Pflegegrad 2 versorgen.
Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist und regelmäßig wöchentlich wenigstens zehn Stunden pflegt. Die zehn Stunden können dabei auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich sowohl nach dem Pflegegrad als auch nach dem erforderlichen Zeitaufwand für die Pflege. Die Entscheidung darüber fällt bei der Pflegebegutachtung. Wenn eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig pflegt, dann wird die für jeden Einzelnen benötigte Zeit zusammengezählt und als wöchentliche Pflegezeit berücksichtigt. Liegt die Pflegezeit unter zehn Stunden, ist es Aufgabe des Gutachters, nachzufragen, ob die Pflegeperson weitere Pflegebedürftige pflegt.
Kann ich meinen Angehörigen zu Hause versorgen und trotzdem berufstätig bleiben?
Häufig können pflegende Angehörige durch die Pflege keine oder keine volle Erwerbstätigkeit mehr ausüben. Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, ist oft sehr schwer und belastend. Eine Berufstätigkeit kann neben finanzieller Sicherheit aber auch Abwechslung und Anregung außer Haus bieten.
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können sich Beschäftige bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Wird für diesen Zeitraum der Lohn nicht fortgezahlt, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
Mit dem Pflegezeitgesetz haben berufstätige Angehörige die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen unbezahlt für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 16 Beschäftigten.
- Sie haben Anspruch auf Pflegezeit, wenn Sie einen nahen Angehörigen (zum Beispiel Großeltern, Eltern, Partner, Kinder) versorgen, bei dem mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. In dieser Zeit beziehen Sie kein oder ein reduziertes Gehalt, bleiben aber weiterhin sozialversichert und genießen einen umfassenden Kündigungsschutz.
- Sie können die Pflegezeit auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate in Anspruch nehmen, in den meisten Fällen besteht die Pflegebedürftigkeit aber wesentlich länger.
- Am besten sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Vielleicht sieht er noch weitere Möglichkeiten, wie Sie für die Pflege vorübergehend von der Arbeit freigestellt werden können.
Durch das Familienpflegezeitgesetz haben pflegende Angehörige auch die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 26 Beschäftigten. Wie bei der Pflegezeit gilt auch hier die Voraussetzung, dass Sie einen nahen Angehörigen (zum Beispiel Großeltern, Eltern, Partner, Kinder) versorgen, bei dem mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Sie sind weiterhin sozialversichert und es besteht ein Sonderkündigungsschutz.
Durch die Arbeitszeitreduzierung verringert sich das Gehalt. Um Einkommenseinbußen abzufedern, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
- Vorteile sind, dass Sie weiterhin erwerbstätig bleiben und den Kontakt zum Arbeitsplatz nicht verlieren.
Pflegezeit und Familienpflegezeit können auch miteinander kombiniert werden. Sie müssen aber nahtlos aneinander anschließen. Die Gesamtdauer beträgt zusammen maximal 24 Monate.
Weiterführende Informationen
- Info-Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Handreichung zu den Neuerungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PDF)
Was sind Pflegebegleiter(innen) und was ist ihre Aufgabe?
Pflegebegleiter(innen) sind speziell qualifizierte Personen, die pflegende Angehörige freiwillig begleiten und stärken. Sie führen keine Pflegetätigkeiten durch. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, pflegende Angehörige durch Gespräche zu unterstützen und zu entlasten. Sie sind Ansprechpartner(innen) für Fragen im Zusammenhang mit der Pflege und wollen pflegenden Angehörigen helfen, über den Pflegeaufgaben die Sorge für sich selbst und ihre eigenen Bedürfnisse nicht zu vernachlässigen. Die Pflegebegleiter(innen) haben sich zu einem bundesweiten Netzwerk Pflegebegleitung zusammengeschlossen.
Wer einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, hat Anspruch auf Angebote zur Unterstützung und Entlastung, die beispielsweise durch Pflegebegleiter oder familienentlastende Dienste erbracht werden. Voraussetzung für die Finanzierung durch die Pflegekasse ist, dass diese Leistungen nach dem jeweils gültigen Landesrecht anerkannt sind.
- Ob es diese Angebote in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei der Pflegekasse oder einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).
Wie komme ich mit anderen pflegenden Angehörigen in Kontakt?
Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen erfordert oft viel Geduld und kann sehr belastend sein. Zusätzlich zu den körperlichen Auswirkungen kommen häufig auch soziale und psychische Beeinträchtigungen hinzu. Oft ist es hilfreich, sich mit Menschen, die in einer ähnlichen Lebenssituation sind, auszutauschen.
Verständnis und Unterstützung durch Gleichgesinnte erhalten Sie zum Beispiel in Selbsthilfegruppen und Gesprächskreisen für pflegende Angehörige. Der gegenseitige Austausch kann Mut machen, aus der Isolation herauszukommen, sich Zeit für persönliche Interessen zu nehmen und neue Wege im Umgang mit schwierigen Situationen zu finden. Die Gesprächskreise werden in der Regel von Fachleuten geleitet.
- Wo es Gruppen für Angehörige in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei einer
Beratungsstelle der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).
Gibt es eine Interessenvertretung für pflegende Angehörige und was ist der Unterschied zu einem Angehörigengesprächskreis?
Pflegende Angehörige sind der "Pflegedienst Nr. 1" in Deutschland. Sie erbringen den größten Teil der Hilfe- und Pflegeleistungen. Ohne sie könnte die Versorgung nicht aufrechterhalten werden. Pflegende Angehörige nehmen der Gesellschaft eine große Verantwortung ab, dennoch ist Pflege in Deutschland oft reine Privatsache.
Um das zu ändern, haben sich engagierte Angehörige im Jahr 2008 zu einer Interessenselbstvertretung pflegender Angehöriger (IspAn) zusammengeschlossen. Einige stehen aktiv in der Pflege, andere haben diese Zeit hinter sich. Alle sind reich an Erfahrungen, die sie im Laufe der Zeit im Umgang mit den unterschiedlichsten Pflegesituationen gewonnen haben. Diese Erfahrungen wollen sie weitergeben.
Sie setzen sich dafür ein, dass pflegende Angehörige Einfluss bekommen und sich für ihre eigenen Interessen starkmachen und mitreden können. Als Expert(inn)en in eigener Sache beziehen sie aktiv Stellung, zum Beispiel zu verschiedenen Pflegethemen, und gehen damit an die Öffentlichkeit.
Im Unterschied dazu geht es in einem Angehörigengesprächskreis oder einer Selbsthilfegruppe in erster Linie darum, sich mit anderen Betroffenen über körperliche und seelische Belastungen aussprechen zu können, sich gegenseitig zu unterstützen und Entlastung zu erfahren.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen oder an einer Mitarbeit bei IspAn haben, können Sie sich an folgende Caritas-Beratungsstellen wenden:
- Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige im Dreisamtal
- Angehörigenberatung Demenz beim Caritasverband Frankfurt
- Online-Beratung "Leben im Alter"
Wo kann ich mich beraten lassen?
Oft wissen pflegende Angehörige nicht, welche Leistungen ihnen zustehen und wo sie Unterstützung herbekommen können. Es ist auch nicht immer leicht Hilfe anzunehmen. Nicht selten überfordern sie sich und werden selbst krank. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.
Seniorenberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und Gemeinden oder Pflegestützpunkte bieten kostenlos Beratung rund um das Thema Alter und Pflege an. Wer Rat sucht, kann sich auch an seine Pflegekasse wenden. Pflegekassen müssen ihre Versicherten und deren Angehörige schon im Vorfeld der Pflege über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit informieren. Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegeberatung durch einen Pflegeberater, welcher von der Pflegekasse namentlich benannt werden soll. Wenn der Pflegebedürftige zustimmt, können sich pflegende Angehörige auch allein beraten lassen. Der Berater muss auch auf Entlastungsangebote für die Pflegeperson hinweisen und auf Wunsch die Beratung zu Hause durchführen.
Über Rat und Hilfe informieren Sie die Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder die Online-Beratung „Leben im Alter“.
Finanzierung von Hilfen
Was bezahlt die Pflegeversicherung?
Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung darüber, was die Pflegeversicherung bezahlt.
Das sollten Sie beachten:
Die Pflegeversicherung ist eine Art "Teilkaskoversicherung". Die Leistungen decken in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Abhängig vom Umfang der benötigten Hilfen müssen Pflegebedürftige oft einen nicht unerheblichen Anteil selbst finanzieren. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, können Sie beim Sozialamt ergänzend Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" beantragen. In bestimmten Fällen werden auch die Angehörigen je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet.
Was sind Pflegehilfsmittel und wer bezahlt sie?
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Inkontinenzhilfen, Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sowie technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufgeräte, Geh-, Hebe- und Badehilfen.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn diese geeignet sind, die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden der Pflegebedürftigkeit zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Ob die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist, überprüft die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einer Pflegefachkraft. Wenn der MDK bei der Pflegebegutachtung Pflegehilfsmittel empfiehlt und der Pflegebedürftige zustimmt, dann gilt die Empfehlung automatisch als Antrag auf diese Leistungen bei der Pflegekasse.
Bei einigen Hilfsmitteln muss der Pflegedürftige einen Eigenanteil zuzahlen. Größere technische Hilfsmittel werden oft leihweise überlassen.
- Für weitere Informationen können Sie sich zum Beispiel an eine Einrichtung der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder an die Online-Beratung wenden.
Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich meine Wohnung umbauen muss, weil ich einen Rollstuhl brauche?
Zu schmale Türen, enge Badezimmer oder Treppenstufen stellen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, die die Pflege erleichtern oder dem Pflegebedürftigen ein selbstständigeres Leben ermöglichen, werden finanziell gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen, barrierefreie Bäder und Toiletten, Haltegriffe, Rampen oder der Einbau eines Treppenlifts.
Bereits bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird geprüft, ob Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich sind. Wenn dies der Fall ist, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss. Dieser muss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Wenn für Sie eine Umbaumaßnahme infrage kommt, sollten Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten lassen.
Für größere Umbaumaßnahmen vergibt zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Bankengruppe Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerecht umbauen".
Wenn Sie zur Miete wohnen und für Sie eine Umbaumaßnahme infrage kommt, sollten Sie den Vermieter in Ihre Entscheidung einbeziehen. Vielleicht beteiligt er sich auch an den Kosten.
- Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, den Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder der Online-Beratung "Leben im Alter".
- Vielerorts gibt es auch Wohnberatungsstellen, die Sie über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung informieren.
Wie und wo beantrage ich Grundsicherungsleistungen im Alter?
Immer mehr Menschen haben im Alter Probleme, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ihre Rente reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Deshalb leben sie äußerst bescheiden, sparen an der Heizung und an Lebensmitteln. Diese Personen können einen Anspruch auf eine an ihrem Bedarf orientierte Grundsicherung im Alter haben.
- Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag für Grundsicherungsleistungen im Alter
- Beratung zu Grundsicherungsleistungen im Alter erhalten Sie zum Beispiel bei der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas.
Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Mit diesem Ausweis können Menschen ihre Behinderung bei Behörden, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern nachweisen. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt gestellt. Benötigt wird dafür eine ärztliche Bescheinigung über den Grad der Behinderung.
Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss. Bei niedrigem Einkommen können Mieter einen Mietzuschuss, Eigentümer einen sogenannten Lastenzuschuss erhalten. Liegt eine Schwerbehinderung vor, gibt es Freibeträge, die sich wohngelderhöhend auswirken. Mit dem WohngeldPlus können seit 2023 auch Heizkosten bezuschusst werden.
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe- oder Grundsicherungsleistungen bekommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesem Fall werden Miete und Nebenkosten bereits übernommen. Der Antrag auf Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht werden.
- Auskunft und Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas
Aktiv im Alter
Wie kann ich möglichst lange aktiv bleiben?
Eine selbstständige, selbstverantwortliche und persönlich sinnerfüllte Lebensgestaltung ist ein wichtiges Merkmal der Gesundheit im Alter. Dafür gibt es kein Patentrezept. Sehen Sie daher diese Ideen als Anstöße und Ermutigungen an, um Ihre eigenen Ziele zu erkennen und umzusetzen.
Weitere Anregungen und Informationen zum Leben im Alter erhalten Sie beispielsweise bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).
Ich möchte mich gerne engagieren, wo kann ich mich hinwenden?
Alte Menschen sind Experten fürs Leben. Sie verfügen oft über Gelassenheit, Klarheit, aber auch Krisenerfahrung. Nach der Familien- und Berufsphase bringen sich viele ältere Menschen mit ihren Talenten ein und gestalten ihre Umgebung aktiv mit. Sie sind wichtig für unsere Gesellschaft.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. In vielen Orten gibt es beispielsweise eine Seniorenvertretung, welche die Interessen der älteren Menschen vertritt. Sie können sich auch an örtliche Seniorenbüros, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände wenden. Gute Anlaufstellen sind auch die Freiwilligen-Zentren der Caritas.
Auch der Bundesfreiwilligendienst bietet älteren Menschen vielfältige Möglichkeiten zum Engagement.
Wie halte ich mich fit?
Altern ist keine Krankheit und nicht nur das Ergebnis biologischer Veränderungen. Neuere Forschungen belegen: Im Alter nehmen Fähigkeiten nicht generell ab. Lernen ist ein Leben lang, selbst im hohen Alter, noch möglich. Einige Anregungen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber "Fit bleiben bis ins hohe Alter".
Ich fühle mich einsam und suche Kontakt, wohin kann ich mich wenden?
Suchen Sie Kontakt beispielsweise zu Seniorengruppen vor Ort. In vielen Gemeinden gibt es offene Angebote oder auch Besuchsdienste. Auskunft erhalten Sie bei der Kommune, den Kirchengemeinden oder Seniorenbüros.
Information und Beratung erhalten Sie auch bei der Online-Beratung Leben im Alter oder den Einrichtungen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox). Vielleicht finden Sie auch Anregungen in unserem Ratgeber "Aktiv sein im Alter".
Unterstützung im Haushalt
Kann ich Zuhause wohnen bleiben obwohl ich zeitweise Unterstützung brauche?
Wer Hilfe braucht, bekommt diese meistens von Familienangehörigen, zunehmend aber auch von Freunden und Bekannten. Darüber hinaus bieten viele Dienste gezielt Hilfe an, wenn die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das sind zum Beispiel Mittagstisch, Mahlzeitendienste "Essen auf Rädern", Nachbarschaftshilfe, stundenweise Begleitung und Betreuung, Hilfe im Haushalt.
Über Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten beraten zum Beispiel die Dienste und Einrichtungen der Caritas in Ihrer Nähe (s. Adress-Suchbox).
Gibt es Hilfe und Unterstützung zu Hause für mehrere Stunden bis rund um die Uhr?
Hilfe und Betreuung für mehrere Stunden bis hin zur 24-Stunden-Versorgung sind organisierbar, aber auch zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflege- beziehungsweise Krankenkasse an den Kosten.
Diese Leistungen decken die Kosten aber nur zu einem geringen Teil ab.
Insbesondere wenn eine ständige Betreuung erforderlich ist, lassen sich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oft von Haushaltshilfen aus Ost- und Mitteleuropa unterstützen, die auch im Haushalt leben. Ihre Beschäftigung erfolgt in der Regel in einer rechtlichen Grauzone oder ist sogar illegal. Ihre Arbeit unterliegt meist keiner Kontrolle und auch sie selber sind oftmals ohne Schutz. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Beschäftigten und die Pflegehaushalte. Wer eine ausländische Haushaltshilfe beschäftigen möchte, sollte sich daher frühzeitig über seine Rechte und Pflichten als Arbeitgeber/in informieren. Auskunft geben Ihnen zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die Krankenkasse als zuständige Stelle für Sozialversicherungsbeiträge oder ein Steuerberater.
In einigen Regionen Deutschlands unterstützen Dienste der Caritas mit ihrem Angebot "Caritas 24 - zuhause gut betreut" Pflegehaushalte bei der Vermittlung polnischer Haushaltshilfen. In Zusammenarbeit mit der polnischen Caritas werden die Haushaltshilfen während ihres Aufenthaltes in Deutschland begleitet. Auch für die soziale Betreuung der Familien in Polen wird gesorgt.
Die polnischen Haushaltshilfen werden legal beschäftigt, versichert und nach Tarif bezahlt.Ob es dieses spezielle Angebot der Caritas in Ihrer Nähe gibt und was es bietet erfahren Sie auf caritas24.net.
Der Deutsche Caritasverband hat einen Leitfaden zu den Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Haushaltshilfen erstellt.
Weitere Informationen zu osteuropäischen Haushaltshilfen finden Sie hier (Verbraucherzentrale).
- Für eine persönliche Beratung können Sie sich zum Beispiel an die Online-Beratung
"Leben im Alter" oder eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
Wird die Hilfe im Haushalt gefördert?
Nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz) können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen, wenn Sie eine Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigen oder einen professionellen Pflege- oder Haushaltsdienst beauftragen. Informationen zur Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Steuerberater.
Zunehmend lassen sich hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch selbst angestellte Kräfte helfen. Wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 450 Euro im Monat regelmäßig nicht übersteigt, liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Gesetzgeber besonders gefördert. Der Privathaushalt meldet das Arbeitsverhältnis in einem vereinfachten Melde- und Beitragsverfahren mit einem sogenannten "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale an.
- Informationen zum Haushaltsscheck-Verfahren
- Privathaushalte als Arbeitgeber
Informationen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Wie funktioniert ein Hausnotruf und wer finanziert ihn?
Der Hausnotruf ist eine "Hilfe auf Knopfdruck", die es alten oder behinderten Menschen erleichtert, bei einem Notfall selbstständig Hilfe anzufordern. Per Knopfdruck wird der Kontakt zu einem zuvor ausgewählten Hausnotrufanbieter hergestellt. Von dort werden dann unmittelbar Hilfsmaßnahmen organisiert. Die Angebotspalette des Hausnotrufs wurde in den letzten Jahren erweitert. So kann auch ein mobiler Hausnotruf (Handy) abgeschlossen werden. Ein Hausnotrufsystem bietet erhöhte Sicherheit, um sich in Notsituationen besser bemerkbar machen zu können. Nicht nur für hilfsbedürftige Menschen, insbesondere wenn sie allein leben, sondern auch für ihre Angehörigen kann dies eine große Beruhigung sein.
Wenn durch ein Hausnotrufgerät ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann und der Verbleib in der häuslichen Umgebung gesichert wird, kann sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen. Der Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln. Für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
- Informationen zum Hausnotruf, zu Kosten und Anbietern erhalten Sie zum Beispiel bei der
Online-Beratung Leben im Alter oder den Einrichtungen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).
Wohnen im Alter
Welche Wohnmöglichkeiten gibt es für alte Menschen?
Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich selbstständig in der vertrauten Wohnung bleiben. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, wie er im Alter leben und wohnen möchte, gewinnt Zeit, um die eigene Wohnung den künftigen Bedürfnissen anzupassen oder sich nach anderen Wohnmöglichkeiten umzuschauen. Zwischen daheim oder im Heim leben gibt es viele Alternativen.
Was sind neue Wohnformen für alte Menschen?
So bunt und vielfältig wie die Menschen, so verschieden sind die Wohnbedürfnisse. Manche Seniorinnen und Senioren schließen sich zusammen, um zum Beispiel in einer Senioren-WG gemeinsam den Lebensabend zu verbringen. Andere ziehen es vor, mit Jung und Alt im Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach zu leben.
Das sollten Sie beachten:
Das Leben in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative und ist unter Umständen mit weniger Privatsphäre verbunden. Viele Wohnprojekte stoßen bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf an ihre Grenzen. Ein Wohnen bis zum Ende ist dort dann nicht möglich und die betroffenen Bewohner müssen erneut umziehen.