Glossar: Sozialrecht
Niedriglohn
"Niedrig" ist ein Lohn, wenn er selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Existenz des Arbeitnehmers zu sichern.
Niedriglöhne sind Stundenlöhne, die unterhalb von zwei Dritteln des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns liegen.
Für Menschen mit Familienverantwortung kann trotz Vollzeitjob ein Niedriglohn ein akutes Armutsrisiko bedeuten.