Aufenthaltsrechtliche Illegalität
Ausländer(innen) benötigen, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland immer ein Aufenthaltsrecht. Bei EU-Bürger(inne)n ist das ihr Freizügigkeitsrecht. Andere Ausländer(innen) müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein (z.B.Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung) sein. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, hält sich gegen das Gesetz - also „illegal” - in Deutschland auf. Personen, die eine Duldung haben, haben ebenfalls kein Aufenthaltsrecht. Es ist aber die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch eine Abschiebung vorübergebend ausgesetzt. Der weitere Aufenthalt ist zwar nicht erlaubt, wird aber geduldet.
Menschen in der „aufenthaltsrechtlichen Illegalität” leben ohne Sozialversicherung und Zugang zum regulären Arbeitsmarkt. Sie haben Probleme beim Zugang zu Schulen und gesundheitlicher Versorgung.
Adressen von Organisationen, die Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität unterschützten, finden sich im „Beratungshandbuch Aufenthaltsrechtliche Illegalität”, das vom Deutschen Caritasverband und dem DRK herausgegeben wird.