Das Bundesministerium der Justiz hat Vorschläge für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts gemacht - sie betreffen die Ersatzfreiheitsstrafe, die Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
In einer gemeinsamen Stellungnahme nehmen das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin, daerBevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), der der Deutsche Caritasverband angehört, insbesondere die Ersatzfreiheitsstrafe unter die Lupe. Die vorgesehene Änderung des Umrechnungsmaßtabs - zwei Tagessätze der Geldstrafe sollen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen und nicht mehr zwei Tage - ist zu begrüßen, denn jeder Tag Haft, der vermieden werden kann, hilft. Allerdings löst der Referentenentwurf das grundsätzliche Problem nicht: Aus unserer Sicht sollte das Ziel sein, Menschen in einer ohnehin prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation die Inhaftierung zu ersparen.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.
