Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (ius soli) oder durch Einbürgerung gibt Eingewanderten und ihren Nachkommen die Möglichkeit, Bürger_innen dieses Landes mit allen Rechten, Pflichten und Beteiligungsmöglichkeiten zu werden. Auch aus diesem Grund hat der Deutsche Caritasverband die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von 2021 begrüßt, Mehrfachstaatsangehörigkeit generell zuzulassen und die regelmäßige Voraufenthaltszeit für die Anspruchseinbürgerung und beim ius soli-Erwerb auf fünf Jahre abzusenken. Bei älteren Migrant_innen aus der sogenannten Gastarbeitergeneration soll berücksichtigt werden, dass der Erwerb von schriftlichen Deutschkenntnissen oft nicht möglich war, womit eine langjährige Caritas-Forderung aufgegriffen würde.
Politisch umstritten ist besonders die Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit: Die FDP fordert, dass ab der Enkelgeneration eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit erfolgen müsse, damit mehrere Staatsangehörigkeiten nicht über Generationen weitergegeben werden. Diesen sogenannten Generationenschnitt lehnt der Deutscher Caritasverband als verfassungsrechtlich bedenklich, ungerecht und nicht praktikabel ab.
Das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gestaltung der Gesellschaft wichtige Vorhaben, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit moderat zu vereinfachen, sollte nicht weiter in einer ausgrenzend Art debattiert, sondern zügig angegangen werden. In einem Positionspapier hat der Deutsche Caritasverband die dafür wichtigsten Aspekte skizziert, zu denen auch eine effiziente Umsetzung durch eine handlungsfähige und diskriminierungsfreie Verwaltung gehört.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.
