Der Deutsche Caritasverband bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Impfverordnung, die er gemeinsam mit seinen Fachverbänden Katholischer Krankenhausverband (kkvd), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE), Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Sozialdienst katholischer Männer (SkM), Caritas Suchthilfe (CaSu), Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAGW), Verband Katholischer Altenhilfe (VKAD), Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha (BKJR) sowie dem Katholischen Forum Leben in der Illegalität und der der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung vorlegt.
Der Deutsche Caritasverband beobachtet die Entwicklung der Pandemie mit großer Sorge und sieht eine wirksame Steigerung der Impfquoten als zentrale Aufgabe bei der Bekämpfung der Pandemie an. Er begrüßt sehr, dass mit dieser Änderungsfassung der ImpfV seinem Petitum, dass auch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen impfberechtigt sein sollten, Rechnung getragen wurde.
In folgenden Punkten sehen wir nach wie vor Änderungsbedarfe:
- In § 1 ist explizit zu statuieren, dass Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, einen Rechtsanspruch auf Impfung gegen Covid-10 haben. Damit wäre auch der Personenkreis der Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität rechtssicher umfasst.
- Die jüngsten Entwicklungen der Impfzahlen ebenso wie des Infektionsgeschehens zeigen überdeutlich, dass es eine gemeinsame Aufgabe bleibt, diejenigen für eine Impfung zu gewinnen, die weiter Vorbehalte haben. Bei einer aktiven Informationspolitik müssen Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse weiter besonders in den Blick genommen werden. Die Praxis unserer Beratungsdienste zeigt, dass es nach wie vor Ängste, Skepsis und Falschinformationen gibt. Informationen müssen seriös, mehrsprachig und vor allem auch niedrigschwellig zugänglich sein. Sie müssen auch für Personen ohne ausreichende schriftsprachliche Kompetenzen nutzbar sein. Neben Flyern oder Videos ist in diesem Zusammenhang auch die Aufklärung durch aufsuchende Arbeit zu nennen. Hierfür - wie auch bei den mobilen Impfteams - sollten Sprachmittler_innen und zivilgesellschaftliche Organisation, die mit diesen Personengruppen arbeiten, einbezogen werden.
- Menschen mit Behinderungen müssen barrierefreie Informationen über die Impfung erhalten. Sofern Arztpraxen nicht barrierefrei zugänglich sind, müssen sie Anspruch auf einen Hausbesuch haben.