Die Regelung von Corona-Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen, deren Befristung am 31. Mai d.J. ausläuft, soll mit der Verordnung vom 28. Mai d.J. um lediglich zwei Wochen auf den 15. Juni d.J. verlängert werden. Dies lässt nur die Interpretation zu, dass der Schutzschirm Mitte Juni auslaufen soll. Das ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbands und seiner Fachverbände Katholischer Krankenhausverband (kkvd), Caritas Bundesverbands Kinder- und Jugendrehabilitation sowie der Caritas Suchthilfe (CaSu) und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung in keinster Weise akzeptabel.