Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist wichtig, hat aber einen Haken: Ambulante Pflegedienste sind dazu verpflichtet, sich bis zum 1. Januar 2024 mit viel Aufwand an ein veraltetes Datensystem anzuschließen - ohne Klarheit über dessen Finanzierung und technische Weiterentwicklung. Auch für Pflegeheime gilt die Anbindungspflicht, allerdings erst ab Juli 2025. Der VKAD fordert eine einheitliche Frist und einen verbindlichen Digitalisierungs-Fahrplan.
Dazu Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD.: "Pflegedienste hätten lieber heute als morgen einen Bürokratieabbau durch Digitalisierung - aber nicht unter diesen Bedingungen. Aktuell müssen Pflegedienste, die häusliche Krankenpflege anbieten, bis zum 1. Januar 2024 teure Hardware erwerben und einsetzen oder entsprechende Verträge abschließen. Diese wird allerdings durch die angekündigte Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur demnächst überflüssig sein. Eine solche Ressourcenverschwendung ist blanker Irrsinn."
Weiterentwicklung von TI durch Bundesregierung angekündigt
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung des Pflege- und Gesundheitswesens. Während die Kommunikation zwischen Arztpraxen, Krankenkassen, Apotheken und Pflegediensten oft noch analog geschieht, sorgt die Anbindung an die TI für eine digitale und datenschutzkonforme Interaktion. Der Vorteil: Deutlich weniger zeitraubende Bürokratie für alle Beteiligten. Eine Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, die sogenannte TI 2.0, ist durch das Bundesgesundheitsministerium bereits angekündigt worden. Diese kommt ohne Hardware aus, was für die Pflegedienste einen geringeren Arbeitsaufwand und weniger Kosten bedeuten würde.
"Wir fordern den Gesetzgeber daher dringend dazu auf, die Anbindung an die TI sowohl für ambulante Pflegedienste als auch stationäre Einrichtungen einheitlich zu regeln. Wir brauchen Klarheit, wann wir mit der Weiterentwicklung der TI 2.0 rechnen können. Je früher, desto besser", so die VKAD-Vorsitzende.
Außerdem sollte eine verpflichtende Anbindung erst dann erfolgen, wenn alle anderen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen, insbesondere Arztpraxen, verpflichtend das Kommunikationsverfahren im Medizinwesen (KIM) auch mit den Pflegediensten umsetzen. "Die digitale Kommunikation kann nur dann funktionieren, wenn alle mitmachen, nicht nur die Pflegedienste", so Dietrich-Schleicher.
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