Am 1. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten und Patienten in der Durchsetzung ihrer Rechte stärken. Die Caritas hat zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen und fordert Nachbesserungen.
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Menschen mit Behinderung sollen künftig leichter einen Arbeitsplatz auf dem regulären Arbeitsmarkt finden. Entsprechende Rahmenbedingungen sind in einem Gesetzentwurf der Regierung verankert. Ein inklusiver Arbeitsmarkt kann aber nur gelingen, wenn Gesellschaft und Arbeitgeber dazu bereit sind.
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Am 1. Januar 2013 tritt eine neue Gebührenordnung für Rundfunk und Fernsehen in Kraft. Künftig werden die Gebühren pro Wohnung und nicht mehr pro Gerät entrichtet. Dies gilt sogar für blinde und hörgeschädigte Menschen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes tritt ab 2020 in Kraft. Leistungen sollen nun personen-zentriert erbracht werden. Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie stehen vor großen Herausforderungen, denn der Systemwechsel hat auch unerwünschte Auswirkungen.
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Eine Übersicht der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Krankenversicherungen liefert diese Orientierungshilfe des Deutschen Caritasverbandes. Sie wendet sich an Beraterinnen und Berater von Personen, die keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Broschüre wurde im September 2012 aktualisiert.
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