Justiziar beim DiCV Osnabrück
Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) in der katholischen Kirche aus Dienstgebersicht. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Weiterentwicklung mit Augenmaß'
Die MAVO stellt bei allen historisch gewachsenen Unterschieden eine gute Grundlage für die kirchliche Mitbestimmung dar. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Mehr Mitbestimmung für Unternehmen'
Bis zum 31. Dezember 2013 mussten sich jene Rechtsträger, die nicht zur Anwendung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verpflichtet sind, für oder gegen die Grundordnung entscheiden. Nicht nur im Bistum Osnabrück stellt sich die Lage differenziert dar. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Nur eine mit Leben gefüllte Grundordnung wird akzeptiert'