Die Gefangenvergütung in Nordrhein-Westfalen und Bayern ist verfassungswidrig, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Gefangenenvergütung muss verändert werden – entweder durch eine höhere monetäre Vergütung oder durch spürbare andere Leistungen.
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Gerechter Lohn für Straffällige'