Um sterbenskranke Menschen überall qualifiziert zu betreuen und zu begleiten, unterstützt die Caritas Empfehlungen, die mit vielen anderen Akteuren erarbeitet wurden.
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Wer erbringt spezialisierte ambulante Palliativversorung, wie wird sie flächendeckend gewährleistet, wer erhält sie und wie wird sie vergütet? Das müssen die Anbieter in einem Rahmenvertrag mit den Krankenkassen aushandeln. Vorausgegangene Gerichtsurteile stecken den Rahmen ab.
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Es gibt Bevölkerungsgruppen, die es besonders schwer haben, gesundheitlich gut und adäquat versorgt zu werden. Im Projekt „Soziale Gesundheit für alle! Der Beitrag der Caritas“ des DCV wurden für diese Menschen konkrete Lösungsvorschläge entwickelt.
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Das Spektrum palliativer Begleitung Sterbender ist in Deutschland groß. Es reicht vom ambulanten Hospizdienst durch Ehrenamtliche bis hin zu stationären Hospizen. Dennoch muss das Angebot der palliativen Versorgung ausgebaut, verbessert und durch die Krankenkassen finanziert werden.
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Wenn behinderte Patienten mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten und/oder herausfordernden Verhaltensweisen ins Krankenhaus kommen, sind viele Krankenhäuser auf ihre Behandlung und Versorgung schlecht vorbereitet.
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Damit Menschen gesund werden und gesund bleiben, ist mehr nötig als eine erfolgreiche Behandlung durch einen Arzt. Das Konzept der Sozialen Gesundheit zeigt, dass an vielen Stellen angesetzt werden muss, wenn alle Menschen die gleichen Gesundheitschancen haben sollen.
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Bereits heute leben in Deutschland 1,1 bis 1,2 Millionen Menschen mit Demenz. Diese Zahl wird sich in nicht allzu ferner Zukunft fast verdoppeln. Deshalb müssen geriatrische und gerontopsychiatrische Kenntnisse in allen Ausbildungen der verschiedenen Gesundheitsprofessionen ausreichend verankert werden.
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Es ist ein erklärtes Ziel der Caritas, die gesundheitliche Chancengleichheit von sozial benachteiligten Menschen zu verbessern. Das Potential, das Prävention und Gesundheitsförderung bieten, um die Gesundheit von Menschen zu erhalten und zu verbessern, wird jedoch bisher in Deutschland bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
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In der bunten Hospizlandschaft haben sich stationäre Hospize zu spezialisierten Einrichtungen mit individuellen Qualitätszielen entwickelt. Die rund 240 stationären Hospize in Deutschland haben dabei vielfältige Wege gefunden, ihren Auftrag zu erfüllen. Diese Vielfalt soll durch das Bundesrahmenhandbuch erhalten und gefördert werden.
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Das neue Jahr ist für viele Menschen ein Anlass gute Vorsätze zu fassen: z. B. weniger zu rauchen oder mehr Bewegung in ihren Alltag zu bringen. Brauchen wir dazu jedoch nationale Gesundheitsziele? Der Deutsche Caritasverband ist dem Kooperationsverbund „Gesundheitsziele.de“ beigetreten, um die Gesundheitsförderung stärker mitzugestalten.
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Bei der Regulierung der Suizidassistenz muss die Balance zwischen Autonomie und Verantwortung, Freiheit und Fürsorge, Individualität und einem Leben in Beziehung gewahrt werden. Der Gefahr, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt, muss entgegengewirkt werden.
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Den besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen von Frauen in Haft wird bisher zu wenig Beachtung geschenkt. Zwar stellen Frauen mit nur rund sechs Prozent eine kleine Minderheit im Strafvollzug dar. Sie sind jedoch gesundheitlich besonders stark belastet.
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Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland mit unterzeichnet hat, fordert für behinderte Menschen einen ungehinderten Zugang zu gesundheitlichen Versorgung. Über weite Strecken orientiert sich das deutsche Gesundheitssystem jedoch nicht an den Belangen von behinderten Menschen.
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Viele Menschen haben aufgrund ihres Alters oder anderer körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten die Angebote der Gesundheitsversorgung aufzusuchen. Deshalb müssen diese Angebote auf die Bedarfe von Menschen mit Bewegungseinschränkungen hin angepasst werden.
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Im Dezember 2015 neu in Kraft getreten ist das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), welches den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland fördert. Welche Verbesserungen ergeben sich daraus für Sterbende und deren Angehörige?
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Die wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung von kranken, alten und behinderten Menschen wird in den ländlich geprägten Regionen Deutschlands zunehmend schwieriger. Bei einem Workshop der Caritas wurden Lösungsansätze für dieses Problem diskutiert.
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Um Jugendlichen mit Suchtproblemen helfen zu können muss die kommunale Hilfeplanung besser koordiniert werden. Der Deutsche Caritasverband hat konkrete Forderungen entwickelt, wie die Abstimmung der zuständigen Leistungsträger zu verbessern ist und wie dafür gesorgt werden kann, dass den betroffenen Jugendlichen schneller geholfen wird.
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