Zentrale Leitmotive der neuen Grundordnung
Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist das Herzstück des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche. Sie wird von den Bischöfen in ihren Diözesen als Kirchengesetz in Kraft gesetzt und gilt auch für alle Einrichtungen der Caritas. Am 22. November 2022 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der alle Diözesanbischöfe angehören, weitreichende Änderungen der Grundordnung beschlossen. Das neue Recht trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Neben dem Normtext haben sich die Bischöfe auch auf einen ausführlichen Begleittext verständigt ("Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst"), der wichtige Aussagen und Erläuterungen zur Eigenart und zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes sowie der arbeitsrechtlichen Besonderheiten enthält. Nachfolgend sollen einige zentrale Leitmotive und Inhalte des neuen Rechts beleuchtet werden.