Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht im Stich lassen
Gutes Leben in Deutschland darf nicht von der Herkunft abhängen.Caritas
Legale Zuwanderung ermöglichen
Der Staat hat im Grundgsatz das Recht, Einreise und Aufenthalt zu regeln. Zuwanderungsregelungen können aber illegale Zuwanderung nur bedingt verhindern. Daher sollten die Regeln nicht auf Restriktion verengt werden. Sie müssen humanitäre Standards umsetzen und sollten Arbeitsmigrant(inn)en in einem politisch zu entscheidenden Umfang legale Perspektiven in Würde und Sicherheit eröffnen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Auch Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität haben Rechte, deren Inanspruchnahme nicht durch Angst vor Entdeckung oder Abschiebung verhindert werden darf. Das gilt für den Anspruch auf medizinische Versorgung, den Anspruch auf angemessenen Lohn, den Zugang zu gerichtlichem Rechtschutz und das Recht auf Bildung. Der Deutsche Caritasverband fordert, dass internationale Rechtsinstrumente wie die Kinderrechts- und Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen vollständig umgesetzt werden, um diese Rechte zu gewährleisten.
Übermittlungspflichten einschränken
Öffentliche Stellen müssen Menschen ohne legalen Aufenthaltstatus an die Ausländerbehörden melden. Das verhindert den Kontakt dieser Menschen zu Schulen oder Sozialämtern und verstärkt damit die Notlage dieser Menschen. Die Übermittlungspflichten von öffentlichen Stellen müssen deshalb eingeschränkt werden.
Berufsspezifische, humanitär motivierte Hilfe ist keine Straftat
Es muss klargestellt werden, dass Personen, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen berufsspezifische, sozialadäquate Hilfe leisten, damit keine Straftat begehen.
