Chancengerechtigkeit herstellen – Ausgrenzung beseitigen
Sich der Diskriminierung bewusst werden
Der Zugang zu Chancen wird auch durch ausgrenzende Strukturen, durch institutionelle und individuelle Diskriminierung verstellt. Eine verstärkte Bewusstseinsbildung muss diese Ungerechtigkeit deutlich machen und eine Sensibilität in der Gesellschaft erwirken, die zum Motor von Veränderung werden kann.
Auf gleiche Chancen hinwirken
Chancengerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen herzustellen muss ein gesamtgesellschaftliches Ziel werden. Persönliche Merkmale wie beispielsweise ausländisch klingende Namen dürfen nicht dazu führen, dass Chancen, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt, nur theoretisch bestehen, praktisch aber verschwindend gering sind. Der gleichberechtigte Zugang zu Chancen muss sowohl gesetzlich gesichert als auch im Alltag umgesetzt werden.
Mit gutem Beispiel vorangehen
Als Anwalt und Solidaritätsstifter stellt sich der Deutsche Caritasverband gegen jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung. Jeder Mensch ist in seiner Würde zu achten und zu schützen. Die Caritas hat sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Diensten und Einrichtungen im Rahmen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes zu erhöhen. Um das katholische Profil zu wahren, kann dabei zulässigerweise von den Beschäftigten eine Identifikation mit der sozialen Aufgabe und dem religiösen Charakter der Organisation verlangt werden.
