Teilhabe gilt nicht für alle
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Rechtlich fällt diese Gruppe von jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst antreten und nicht in eine Familie zurückkehren, vollständig unter das SGB II. Hier fehlt der „Heimathafen“ als emotionaler und sozialer Ort, wo der Übergang in eine Ausbildung besprochen wird, wo Wohnraum zur Verfügung steht, wo Pläne gemacht werden. Damit werden die jungen Menschen von entscheidenden Teilhabechancen abgeschnitten.
Viele Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Erziehungshilfe haben Benachteiligung erlebt. Sie haben suchtkranke, psychisch kranke oder arbeitslose Eltern, die Familie lebt ausgegrenzt und am Rande der Gesellschaft. Zurück bleiben Kinder, die sich abgehängt und isoliert fühlen, die im Bildungsbereich zu den Schwachen gehören. In der ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe erhalten diese Kinder umfangreiche Förderung, werden therapeutisch begleitet und können Defizite aufholen. Parallel dazu setzt früh die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit nach dem Ende der Jugendhilfe ein. Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt fest, dass die Kernherausforderungen des Jugendalters die Qualifizierung, die persönliche, berufliche, politische sowie soziale Positionierung und die Verselbstständigung sind. Doch diese Herausforderungen lassen sich nicht in ein starres Korsett von Alter und Entwicklung pressen. Bekannt ist, dass es eine Verlängerung der Jugendphase bis weit ins Erwachsenenalter gibt: Junge Menschen brauchen Raum zum Lernen und Ausprobieren, Raum für biografische Sprünge und Neuanfänge.
Freiwilligendienste sind identitätsbildend
Am deutlichsten ist der Bruch für die Jugendlichen, die aus der stationären Hilfe in die Selbstständigkeit „entlassen“ werden. Betreuung bis zum Ausbildungsende ist selten, Betreuung bis Studienbeginn die absolute Ausnahme. Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Auslandsaufenthalt - fester Bestandteil in der Vita jedes jungen Erwachsenen aus der Mittelschicht - finden in der Jugendhilfe nicht statt.
Hier ist Benachteiligung strukturell fest verankert. Durch diese Ausgrenzung werden in eklatanter Weise Teilhabechancen verwehrt. Freiwilligendienste als Zeit der Reifung, der Kontakt zu Menschen anderer Nationen, Religionen und Kulturen sind identitätsbildend. Die Verantwortlichen in Politik und Jugendhilfe müssen das strukturelle Defizit aufbrechen, indem sie den § 41 SGB VIII um das Recht auf die Teilhabe an Freiwilligendiensten und auf die parallele Betreuung durch die Jugendhilfe erweitern.
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