Ganztagsbetreuung in der Schule braucht Jugendsozialarbeit!
Aktuell verhandeln Bund, Länder und Zivilgesellschaft über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026. Das Vorhaben bietet die Chance, eine qualitätvolle Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten. Interdisziplinäre Arbeit an Schulen ist eine Voraussetzung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Hierzu ist vor allem die schulbezogene Jugendsozialarbeit in die Umsetzung der Ganztagsschulen konsequent miteinzubeziehen. Denn sie wendet sich mit ihrer individuellen und sozialräumlich ausgerichteten Förderung direkt an die jungen Menschen. Allerdings muss die Rolle der schulbezogenen Jugendsozialarbeit geklärt werden. Denn sie ist kein Lückenfüller in der Ganztagsbetreuung. Die Handlungsfelder von Jugendsozialarbeit und Schule mit ihren unterschiedlichen Bildungsaufträgen sind klar zu trennen. Auf Grundlage einer intensiven Beziehungsarbeit hat die schulbezogene Jugendsozialarbeit Kenntnisse der Lebenslagen und -umstände junger Menschen und kann diese in schwierigen Situationen gezielt und ganzheitlich unterstützen. Jugendsozialarbeit kann und muss in das System Schule hineinwirken und Schulentwicklungsprozesse mitbegleiten, um ein inklusives Schulsystem zu gestalten.