Berichtspflicht als Chance begreifen
Nun kommen die CSRD-Richtlinie und die Taxonomie-Verordnung der EU als neue Anforderungen ab 2025 für große Unternehmen gemäß HGB hinzu. Dafür muss bereits im Jahr 2023 ein interner Prozess aufgesetzt und die Abstimmung mit der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesucht werden. Caritas-Unternehmen sollten das nicht nur als lästige Verpflichtung sehen, sondern als Chance für die Profilierung als nachhaltige Akteure. Mit der Gemeinwohlbilanz und der Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Anwendung in der freien Wohlfahrtspflege stehen bereits gute Instrumente für den Aufbau einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Einige Pioniere in der Caritas haben sich schon auf den Weg gemacht. Der Gesetzgeber, die Kapitalgeber und die Wirtschaftsprüfer:innen wissen, dass ein Nachhaltigkeitsmanagement nicht sofort in völlig ausgereifter Form umgesetzt werden kann, sondern dass dies ein strategischer Entwicklungsprozess mit Zielen und Meilensteinen ist. Dies gilt es transparent zu machen.
Nicht zu vergessen: Viele Rechtsträger fangen nicht bei null an, sondern haben bereits einen Personal-, Umwelt- oder Qualitätsbericht.