Haushaltshilfen legal beschäftigen
Für die Arbeit dieser Frauen in Deutschland müssen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Mindeststandards eingehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitskraft direkt beim Pflegehaushalt angestellt ist oder von einer Agentur entsandt wird. Rechtlich vorgeschrieben ist eine regelmäßige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die Einhaltung einer täglichen Mindestruhezeit von elf Stunden und ein freier Tag pro Woche sowie bezahlter Urlaub. Für die Bezahlung hat das Bundesarbeitsgericht im Juni 2021 in einem Urteil festgestellt, dass der Mindestlohn gezahlt werden muss - und zwar für die tatsächlich geleisteten Stunden, auch wenn im Arbeitsvertrag weniger vorgesehen sind. Zur Arbeitszeit zählen dabei auch die Zeiten, die die Arbeitskraft im Haushalt verbringen muss, um jederzeit aktiv werden zu können, sobald die betreute Person das wünscht oder braucht. Arbeitsverhältnisse, die das nicht berücksichtigen, sind nicht legal.
Menschenhandel hat viele Formen – Arbeitsausbeutung im Privathaushalt
Die meisten der geschätzt 150.000 bis 800.000 mittel- und osteuropäischen Frauen, die in Deutschland als Haushaltshilfe arbeiten, können von solchen legalen Arbeitsbedingungen nur träumen. Für sie ist die Gefahr groß, in ausbeuterischen Verhältnissen beschäftigt zu werden. Denn es wird häufig ausgenutzt, dass sie die Sprache nur schlecht beherrschen, ihre Rechte nicht kennen oder im Heimatland in einer sehr prekären finanziellen Situation leben. Vielen Menschen in Deutschland ist dabei nicht bewusst, dass eine derartige Tätigkeit im Privathaushalt die Tatbestandsvoraussetzungen von Menschenhandel erfüllen kann. Das ist dann der Fall, wenn, wie in vielen dieser Settings, die Arbeitskraft zu ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt wird, indem ihre wirtschaftlich prekäre Lage oder ihre ausländerspezifische Hilflosigkeit, die sich schon aus mangelhaften Deutschkenntnissen oder sozialer Isolation ergeben kann, ausgenutzt wird (§ 232 StGB).
Die junge Polin Sylwia Budzisz-Wysocka arbeitet für „CariFair” im Kreis Soest als Betreuungskraft in der häuslichen Pflege. Betreuungskräfte wie sie sind akut von Arbeitsausbeutung bedroht. Die Caritas setzt sich aktiv gegen ausbeuterische Strukturen in diesem Bereich ein. So sorgt das Modell „CariFair” unter anderem für faire Entlohnung und gesetzlich geregelte Arbeitszeiten.