Glossar: Sozialrecht
Zuverdienst
Wer Bürgergeld erhält, kann trotzdem arbeiten und damit einen sogenannten Zuverdienst erzielen. Die Erwerbstätigkeit und die Höhe des Einkommens müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. Der Zuverdienst wird nach Abzug bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet.