Glossar: Sozialrecht
Mehrbedarf
Menschen in bestimmten Lebenslagen erhalten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II neben dem Regelbedarf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihren erhöhten Bedarf (sogenannten Mehrbedarf). Mit dem Mehrbedarf sollen typischerweise auftretende Bedarfssituationen abgedeckt werden, die nicht bei der Regelleistung berücksichtigt werden. Es werden folgende Mehrbedarfe unterschieden:
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Mehrbedarf für werdende Mütter,
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Mehrbedarf für Alleinerziehende,
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Mehrbedarf für Personen mit einer Behinderung,
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Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung,
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Mehrbedarf für unabweisbaren, besonderen Bedarf,
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Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.