Krankengeld
Das Krankengeld ist eine Lohnausfallleistung, die von der Krankenkasse gezahlt wird. Wer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist oder stationär im Krankenhaus oder einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung behandelt wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und höchstens 91,88 Euro täglich. Wegen derselben Krankheit kann Krankengeld für bis zu 78 Wochen in drei Jahren beansprucht werden. Versicherte haben zudem ein Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr unter zwölf Jahre altes Kind erkrankt ist oder ihr Kind aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss und eine andere in seinem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann.