Integrationskurs
Die im Jahr 2005 im Zuge des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Integrationskurse richten sich an Einwanderinnen und Einwanderer, die rechtmäßig und perspektivisch auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder kein Deutsch sprechen.
Der Integrationskurs besteht in der Regel aus einem Deutschkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Neben dem allgemeinen Integrationskurs werden auch spezielle Integrationskurse angeboten, beispielsweise für Frauen oder Jugendliche sowie für Einwandererinnen und Einwanderer, die noch nicht ausreichend lesen und schreiben können.
Für bestimmte Personen besteht eine Pflicht zur Teilnahme kraft Gesetz (z.B. beim Familiennachzug) Unter bestimmten Umständen können Menschen, die hier bereits länger leben und kein bzw. wenig Deutsch können, zum Integrationskurs verpflichtet werden (z. B. Arbeitssuchende ). Andere dagegen (z. B. EU-Bürger(innen)) haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs, sondern sind nur dazu berechtigt, im Rahmen freier Plätze an einem Kurs teilzunehmen.
Am Ende des Kurses stehen eine Deutschprüfung und der Test "Leben in Deutschland". Wer den Deutschtest auf der Stufe B1 und den Test "Leben in Deutschland" besteht, erhält das "Zertifikat Integrationskurs".