Glossar: Migration
Familiennachzug
Ausländer(inn)en haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland, wenn enge Familienangehörige einen deutschen Aufenthaltstitel oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Meist handelt es sich um Ehegatten und minderjährige Kinder. In Ausnahmefällen können das aber auch die Eltern, Großeltern und Enkel sein.
Ein Visum zum Familiennachzug muss bei einer deutschen Botschaft beantragt werden. Informationen und Unterstützung beim Verfahren geben die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.