Glossar: Migration
Aufenthaltsgestattung
Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Personen während eines Asylverfahrens, wenn der Asylantrag förmlich gestellt ist. Davor erhalten um Asyl nachsuchende Personen einen Ankunftsnachweis. Für die Dauer des Asylverfahrens dürfen die Betreffenden dürfen in Deutschland bleiben. Mit Ablehnung des Asylantrags oder Beendigung des Verfahrens erlischt die Aufenthaltsgestattung. Endet das Asylverfahren durch Erteilung eines anerkennenden Bescheids muss für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.