Glossar: Sozialrecht
Agentur für Arbeit
Wer arbeitslos ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine monatliche staatliche Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Wie diese aussieht und wie hoch sie ist, hängt von der individuellen Lebenslage ab und davon, ob ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld) besteht.
Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, deren Zentrale "Bundesagentur für Arbeit" heißt (kurz BA) und ihren Sitz in Nürnberg hat.
Neben dem Arbeitslosengeld finanziert die Agentur für Arbeit zum Beispiel auch Fort- und Weiterbildungen. Dauert die Arbeitslosigkeit länger, kann eventuell Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.