Das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben, unter Mitwirkung des Deutschen Caritasverbandes, des Sozialdiensts katholischer Frauen Gesamtvereins und des Familienbundes der Katholiken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder den Antrag nicht allein stellen können bzw. ab dem 14. Lebensjahr die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zwar selbst abgeben dürfen, jedoch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters bedürfen. Im Falle eines Konflikts kann das Familiengericht die Zustimmung der Eltern ersetzen. Bestenfalls erwirkt es durch die Hinzuziehung von Fachkräften und unter Einsatz zielführender Instrumente wie Beratung und Mediation, dass junge Menschen und ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter zu einer übereinstimmenden Haltung und Entscheidung gelangen. Dies macht deutlich, wie zentral fachliche Begleitung und Beratung sind, was auch der Referentenentwurf herausstreicht.
Die bestehende Beratungsinfrastruktur reicht aber hierfür mindestens in fachlicher Hinsicht nicht aus und sollte ausgebaut werden.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.