Zu den Vorhaben der Regierungskoalition, die der Deutsche Caritasverband begrüßt hatte, gehört die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Nachdem mehrfach Details zu konkreten Änderungen durchgesickert waren, aber ein Referentenentwurf auf sich warten ließ, hat der Deutsche Caritasverband im März 2023 angemahnt, das Reformvorhaben zügig anzugehen (Link: Deutsche Staatsangehörigkeit: Erwerb durch Geburt in Deutschland und Einbürgerung erleichtern (caritas.de)). Der Referentenentwurf des Bundesinennministeriums liegt nun vor.
Positiv ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes, dass künftig die Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden soll und damit als Normalität akzeptiert wird. Zu begrüßen ist auch, dass die Voraufenthaltszeiten beim Anspruch auf Einbürgerung und beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (ius soli) sollen verkürzt werden sollen.
Auch die geplante Erleichterung beim Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung für Personen, die als auf der Basis von Anwerbeabkommen nach Deutschland kamen, geht in die richtige Richtung. Allerdings müsste das, anders als jetzt vorgesehen, für alle gelten, denen kaum Integrationsangebote gemacht wurden - also vor der Einführung der Integrationskurse zum 1.1.2005 eingewandert sind.
Zu bedauern ist mit Blick auf die derzeitige Überlastung der Einbürgerungsbehörden, dass nicht genug zur Entlastung der Verfahren von überflüssiger Bürokratie getan wird. So könnte die Feststellung der Identität bei Personen, die wie viele anerkannten Flüchtlinge keinen Nationalpass haben erleichtert werden. Und es sollte in Folge der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf die Feststellung weiterer Staatsangehörigkeiten verzichtet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig von wenigen engen Ausnahmen abgesehen, der Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen ohne Leistungen des SGB II oder SGB XII gesichert sein muss. Bisher galt das nicht, wenn der Leistungsbezug nicht zu vertreten war. Damit würden Menschen weitgehend von der Möglichkeit einer Einbürgerung ausgeschlossen, wenn sie z.B. wegen einer chronischen Erkrankung oder Behinderungen keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können oder dieses aus anderen, sozial adäquaten Gründen, wie z.B. Alleinerziehende oder pflegende Angehörige, nicht tun. Betroffen sind auch jeweils die Kinder von Eltern, die keiner Vollzeittätigkeit nachgehen (können). Diese Gesetzesänderung ist unter Gleichstellungsgesichtspunkten fragwürdig und verletzt die Rechte von Menschen mit Behinderung und von Kindern. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit und die damit einhergehende politische Teilhabe darf sich nicht am Einkommen orientieren.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download zur Verfügung.