Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter wurde vom Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch verankert und soll stufenweise ab dem Jahr 2026 eingeführt werden. Dies ist ein wichtiges bildungs-, familien- und sozialpolitisches Vorhaben von Bund und Ländern. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) kann dazu beitragen, mehr Chancengleichheit und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu erreichen. Der Deutsche Caritasverband hat hierzu bereits Eckpunkte veröffentlicht und ruft nun zusammen mit anderen Verbänden dazu auf, den bundesweit unterschiedlichen und vielfältigen Ganztagsangeboten einen gemeinsamen Qualitätsrahmen zu geben.
#guterganztag
Der vollständige Aufruf steht weiter unten zum Download bereit.