Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderung
Höherrangiges Recht, wie beispielsweise die UN-Behindertenrechtskonvention oder die EU-Richtlinien verpflichten staatliche Stellen besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen zu identifizieren und bedarfsgerecht zu beraten und zu versorgen. Bisher ignoriert das deutsche Recht diese Vorgaben jedoch. Viele Behinderungen werden daher zu spät erkannt und es gibt keine verlässlichen Zahlen zum Anteil der geflüchteten Menschen mit einer Behinderung unter den Asylsuchenden in Deutschland. Erste Schätzungen durch die zivilgesellschaftliche Organisation Handicap International gehen derzeit von 10-15 Prozent aus, wobei Traumatisierungen infolge von Flucht, Folter und Verfolgung nicht eingerechnet werden. Deshalb sind geflüchtete Menschen mit Behinderung durch vielfältige Barrieren von der gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland ausgeschlossen.
Teilhabebarrieren am Beispiel einer jungen Frau aus Eritrea