Besser Arbeit fördern als Arbeitslosigkeit verwalten
Deutscher Caritasverband / Pedro Citoler
Der Zwischenbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätige den Erfolg des Teilhabechancengesetzes. "Es gilt, der Langzeitarbeitslosigkeit und der damit verbundenen Isolation von gesellschaftlicher Teilhabe anhaltend zu begegnen", sagt der LAG-Vorsitzende Hensel. Die 2019 mit dem sogenannten Teilhabechancengesetz eingeführten Reformen in der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose zeigten gute Erfolge. Das ganzheitlich angelegte Konzept mit öffentlich geförderter Beschäftigung, sozialarbeiterischer Begleitung ("Coaching") und beruflicher Qualifizierung bewähre sich in der Praxis. Das bestätige auch die erste Zwischenevaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), sagt Hensel.
Die Freie Wohlfahrtspflege habe viel zur erfolgreichen Umsetzung der Reformen des Teilhabechancengesetzes beigetragen, sowohl durch die Trägerschaft von Qualifizierungs- und Beschäftigungsbetrieben als auch durch bereitgestellte Arbeitsplätze in Pflege, Erziehung und Hauswirtschaft.
Optimierungspotenziale sehen die Wohlfahrtsverbände vor allem beim Coaching. "Wir fordern ein Coaching, das die Entscheidungen der geförderten Personen stärkt", sagt Hensel. Das fange bei der Selbstauswahl der Coaches an. Es dürfe nicht länger ausgeschlossen werden, dass Geförderte sich für einen beim Beschäftigungsträger angestellten Coach entschieden. Denn häufig kennen die Beschäftigungsträger die geförderte Person bereits aus einer vorgeschalteten Maßnahme oder einem Praktikum. So wurde oft schon ein Vertrauensverhältnis zueinander aufgebaut.
Entfristung wichtiger Reformen
"Es ist besser, in Arbeitsmöglichkeiten zu investieren statt in Arbeitslosigkeit", sagt Hensel. Zudem rentiere es sich auch für die Gesellschaft, wenn Teilhabechancen von Benachteiligten gefördert würden. "Langzeitarbeitslose zu integrieren, braucht einen langen Atem und gute Förderinstrumente - genau die haben wir jetzt, weil das Teilhabechancengesetz eine arbeitsmarktpolitische Lücke geschlossen hat", sagt Hensel. Die Wohlfahrtsverbände fordern deshalb nach den positiven Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis, die gesetzliche Befristung des arbeitsmarktpolitischen Instruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i im zweiten Sozialgesetzbuch - SGB II) aufzuheben.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in der Corona-Pandemie stark angestiegen, innerhalb eines Jahres um 36,3 Prozent (März 2020 bis März 2021). "Es ist daher jetzt wichtig, dass Langzeitarbeitslose eine stabile Chance haben, mit langfristiger Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen", sagt Hensel.